Arbeitsgericht Arnsberg urteilt per Eilbeschluss vorläufig: Wahlvorstand darf Vorbereitungen einer Betriebsratswahl für eine regionale Arbeitnehmervertretung einstweilen fortsetzen – Sozialwerk prüft, Rechtsmittel gegen Eilbeschluss einzulegen
Arnsberg/Südwestfalen/Gelsenkirchen – Das Arbeitsgericht Arnsberg hat heute (21. Februar) in einem Eilverfahren die Möglichkeit, regionale Betriebsratswahlen für eine Vielzahl von Einrichtungen weiter vorzubereiten, nicht gebremst. Das Gericht hat aber keinen Zweifel daran gelassen, dass das Vorgehen des Wahlvorstandes anfechtbar ist. „Diese Anfechtbarkeit führt für die Mitarbeitenden zu einer jahrelangen Hängepartie in der Interessenvertretung“, zeigte sich der Vorstand des karitativen Vereins mit Sitz in Gelsenkirchen – Vorstandssprecher Wolfgang Meyer und Vorstandsmitglied Gitta Bernshausen – in einer ersten Reaktion enttäuscht. Wolfgang Meyer sagte: „Wir bedauern diesen einstweiligen Beschluss. Denn das bedeutet für unser Unternehmen und die Mitarbeitenden, dass es jetzt nicht nur Betriebsräte in den Einrichtungen vor Ort, sondern einstweilen konkurrierende Wahlvorbereitungen auf regionaler Ebene geben wird.“ Er bekräftigte: „Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass es auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes keinen Betriebsrat auf Regionsebene geben kann, wohl aber in den Betrieben vor Ort.“ Darum werde das Sozialwerk weitere rechtliche Schritte prüfen, so Meyer.
Das Sozialwerk St. Georg hatte am 5. Februar beim Arbeitsgericht Arnsberg einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen einen Wahlvorstand eingereicht. Dieser hatte sich zuvor im südlichen Westfalen gebildet, um die Wahl eines regionalen Betriebsrates für eine Vielzahl von eigenständigen Einrichtungen vorzubereiten. Weil das Gericht dem Antrag heute nicht stattgegeben hat, können diese Wahlvorbereitungen jetzt weiterlaufen. „Wir wollten mit dem Antrag unser Unternehmen, die Mitarbeitenden und auch die Klientinnen und Klienten vor ungültigen Betriebsratsbeschlüssen bewahren“, sagte Vorstandsmitglied Gitta Bernshausen heute und bekannte: „Wir bedauern, dass noch keine endgültige Rechtssicherheit besteht. Jetzt müssen wir prüfen, weitere Rechtsmittel einzulegen, denn das Fundament der Mitbestimmung, das wir jetzt legen, soll ja Jahre und Jahrzehnte halten.“
Das Sozialwerk St. Georg war Ende letzten Jahres aus dem kirchlichen Arbeitsrecht ausgestiegen. Seit Jahresbeginn gilt in dem sozialen Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Gelsenkirchen jetzt das Betriebsverfassungsgesetz. Daher sind unternehmensweit zum ersten Mal Betriebsräte zu wählen.
Im Gesetz ist der Grundsatz des „arbeitnehmernahen Betriebsrats“ festgeschrieben. „Und das ist im Sozialwerk die Einrichtung vor Ort und nicht die gesamte Region“, hatte Vorstandsmitglied Gitta Bernshausen Anfang des Monats bei Informationsveranstaltungen für die Mitarbeitenden in Schmallenberg-Bad Fredeburg und Gelsenkirchen bekräftigt. „Wir haben weiterhin die Sorge, dass Wahl und Beschlüsse eines solchen regionalen Gremiums, das der beklagte Wahlvorstand im südlichen Westfalen anstrebt, nichtig oder zumindest anfechtbar sind“, sagte Wolfgang Meyer heute in Arnsberg.
Der Vorstand macht auf konkrete Risiken und Folgen eines regionalen Betriebsrates aufmerksam, denn die Personalverantwortung liegt bei den Einrichtungsleitungen: „Ein regionaler, einrichtungsfremder Betriebsrat müsste also dort die lokale Interessenvertretung wahrnehmen – mit Betriebsratsmitgliedern, die die Mitarbeitenden vor Ort unter Umständen nicht kennen. Das erschwert individuelle Vereinbarungen für einzelne Einrichtungen“, befürchtet Gitta Bernshausen und macht auf ungeklärte Folgefragen aufmerksam: „Wird es nicht nur ein Miteinander, sondern vielleicht auch ein Gegeneinander der regionalen und der lokalen Betriebsräte geben? Werden die Positionen gewählter lokaler Betriebsräte geschwächt? Wer vertritt wo welche Mitarbeiterinteressen? Mit wem soll der Arbeitgeber über welche Themen reden?“
Dabei sind jetzt schon in mehreren Einrichtungen des Sozialwerks lokale Wahlen vorbereitet; erste Betriebsräte sind trotz der kurzen Zeit in anderen Unternehmensbereichen bereits gewählt und im Amt. Auf solche Aktivitäten hofft Wolfgang Meyer weiterhin: „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass nur die lokalen Betriebsräte wirklich auf Augenhöhe mit den Einrichtungsleitungen arbeiten können. Wir werden aber mit allen künftig gewählten Arbeitnehmervertretungen konstruktiv zusammenarbeiten.“ Den Weg des gemeinsamen Dialogs wolle der Vorstand konsequent fortsetzen.
Weitere Hintergrund-Informationen zum Thema gibt es hier: www.gemeinsam-anders-stark.de/neuigkeiten