Kaufmann: Jetzt sollen statt Steuerzahlern unsere Mitglieder für Großbanken haften
Wenn systemrelevante Großbanken abgewickelt werden, dürfen die solide aufgestellten Volksbanken und Raiffeisenbanken dafür nicht in Haftung genommen werden. Das betont Peter Kaufmann, Vorstandssprecher der Volksbank Bigge-Lenne eG. Kleinere Regionalbanken müssten von den Einzahlungen in den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds ausgenommen werden, fordert Kaufmann. Über die Finanzierung des Fonds, der die ordnungsgemäße Abwicklung von ausfallenden systemrelevanten Finanzinstituten sicherstellen soll, verhandeln die EU-Finanzminister am 10. und 11. März.
„Wir haben volles Verständnis dafür, dass die Finanzminister verhindern wollen, dass die Steuerzahler Bankenpleiten absichern müssen“, bekräftigt Peter Kaufmann. „Kein Verständnis haben wir aber dafür, dass die Mitglieder von Genossenschaftsbanken diese Lasten übernehmen sollen.“ Damit die Genossenschaftsbank an Bigge und Lenne ihrer Rolle als Finanzierer des Mittelstands gerecht werden könne, brauche sie auch künftig wirtschaftlichen Spielraum. Gemessen an ihrer Größe vergeben Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland erheblich mehr Mittelstandskredite als private Großbanken.
Umso dringender müssten gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Banken geschaffen werden, fordert der Vorstandssprecher. Aktuell hätten Großbanken aufgrund ihrer Systemrelevanz erhebliche Vorteile. Das Vertrauen der Marktteilnehmer darauf, dass der Staat sie im Notfall retten werde, erspart ihnen bis heute jedes Jahr Zinskosten in Milliardenhöhe. Das berichtet ein Finanzexperte der OECD im aktuellen Mitgliedermagazin des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbands. 2012 betrug diese Ersparnis laut einer damals veröffentlichten OECD-Studie für 17 deutsche Großbanken insgesamt rund 20 bis 30 Mrd. Euro.
Diejenigen Banken, die seit Jahren stark von impliziten Staatsgarantien profitieren, sollten daher auch allein die Kosten des EU-Bankenfonds tragen, argumentiert Kaufmann. „Weder die Steuerzahler noch die Mitglieder der Genossenschaftsbanken dürfen hier einbezogen werden. Dies wäre zumindest ein erster Schritt in Richtung fairer Wettbewerb.“